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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aqua Verde AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aqua Verde AG

 

  1. Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen (einschliesslich Beratungen und sonstiger Leistungen) zwischen Aqua Verde AG (nachfolgend «Aqua Verde») und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») in ihren zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend «Kunde(n)») haben keine Gültigkeit. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich durch Aqua Verde bestätigt worden sind. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.aquaverde.li publiziert.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme der Offerte von Aqua Verde. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt Aqua Verde während 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für Aqua Verde verbunden, trägt diese der Kunde.

 

  1. Ausführung der Arbeiten

Die Ausführungen der Arbeiten entsprechen den vereinbarten Leistungen gemäss Offerte. Zusätzliche Arbeiten, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt. Bauseitige Arbeiten (Arbeiten durch den Kunden) werden in der Offerte separat dargestellt und sind nicht Bestandteil der Offerte. Bei Grabenarbeiten müssen Pläne für Leitungsführungen für Strom, Wasser, TV, Telefon, Erdsonden und Ähnlichem zwingend vor Beginn der Arbeiten an Aqua Verde übermittelt werden. Für Schäden an Leitungen sowie auch Wurzelwerk (Pflanzen) wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Technische Unterlagen

Technische Unterlagen, wie Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen und dergleichen, sind nicht bindend, wir behalten uns notwendig erscheinende Änderungen vor. Technische Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Sie bleiben geistiges Eigentum von Aqua Verde und dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden. Sie dürfen ausschliessliche für die Wartung oder Bedienung benützt werden.

 

  1. Preise

Die offerierten Preise sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken (CHF).

 

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden innert 30 Tagen ab Zustellung zur Bezahlung fällig.

 

  1. Montage

Bauseitige Arbeiten sind durch den Kunden binnen vereinbarter Frist auszuführen. Mehrkosten, welche durch die nicht fristgemässe Ausführung entstehen, werden dem Kunden durch Aqua Verde in Rechnung gestellt und es wird keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden übernommen.

 

  1. Gewährleistung/Haftung

Aqua Verde übernimmt für die gelieferten Produkte bzw. erbrachten Werkleistungen gegenüber einem Unternehmen eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahmedatum. Bei Kunden gemäss dem Konsumentenschutzgesetz gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Kunde ist verpflichtet, offenkundige Mängel umgehend und spätestens bis zum Zeitpunkt der Abnahme zu rügen, andernfalls der Anspruch auf Gewährleistung entfällt. Verdeckte Mängel, welche innerhalb der Gewährleitungsfrist entdeckt werden, sind umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Entdeckung an Aqua Verde zu melden, andernfalls der Anspruch auf Gewährleistung ebenfalls entfällt.  Die Gewährleistung beschränkt sich auf Reparaturen oder Austausch der als mangelhaft erkannten Produkte bzw. Werkleistungen, wobei Aqua Verde ein Wahlrecht hat. Aus- und Einbaukosten, sowie Kosten für den Anfahrtsweg sind nicht Teil der Gewährleistung.  Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel aufgrund üblicher Abnutzung, wegen schlechtem Unterhalt, Nichtbeachten der Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen und empfohlener Wartungsintervalle oder sonstige Empfehlungen, Reparaturversuche durch nichtautorisierte Drittpersonen oder ähnlichen Gründen. Die Behebung für solche Mängel wird durch Aqua Verde in Rechnung gestellt.

 

Aqua Verde haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden und zwar nur bis zur Höhe des vereinnahmten Entgeltes jenes Produktes bzw. jener Werkleistung, wo der Schaden verursacht wurde, maximal jedoch bis zur Höhe des von der Betriebshaftpflichtversicherung von Aqua Verde übernommenen Schadens.  Ansprüche, die darüber hinausgehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden für entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und/oder Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Änderungen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften kann keine Haftung übernommen werden. Aqua Verde ist nicht die Herstellerin der gelieferten bzw. installierten Produkte. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller. Für allfällige Fehler dieser Produkte wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Wartung der Anlage

Die Bewässerung wird nach Fertigstellung und Absprache mit dem Kunden eingestellt und in Betrieb gesetzt. Die Anlage gilt ab diesem Zeitpunkt als abgenommen. Der Kunde wird instruiert wie Wassermenge und Zeitintervalle eingestellt werden können, bzw. wie die Steuerung funktioniert. Für den saisonal einwandfreien Betrieb ist danach der Kunde verantwortlich. Für die optimale Versorgung des Rasens und der Pflanzen, ist es wichtig, dass der Kunde die Anlage regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und die Wassermenge und Zeitintervalle den Jahreszeiten und Witterungsbedingungen anpasst.

 

  1. Leihgeräte

Aqua Verde stellt verschiedene Maschinen und Geräte als Leih- bzw. Mietgeräte zur Verfügung. Diese sind einwandfrei und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Für verursachte Schäden an Maschinen oder an Geräten sowie bei Diebstahl derselben, haftet der Kunde. Dies gilt insbesondere auch für allfällig daraus resultierende Folgeschäden oder Kosten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen von Produkten erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen der Aqua Verde gemäss Vertrag bleibt das Eigentum der gelieferten bzw. installierten Produkte bei Aqua Verde. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt die bestellte, aber noch nicht vollständig bezahlten Produkte an Dritte zu veräussern oder zum Weiterverkauf anzubieten.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

 

  1. Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag untersteht liechtensteinischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz.

 

Balzers, März 2020